HU/AU

Ihre Haupt- und Abgasuntersuchung steht an?

Neuwagen müssen erst nach drei Jahren zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Danach wechselt der Rhythmus auf zwei Jahre. Sollte Ihr Fahrzeug also zum „Tüv“, übernehmen wir gerne für Sie und kümmern uns um alles. Wir prüfen Ihr Fahrzeug im Voraus, sodass Sie direkt Ihre Prüfplakette erhalten und ggf. eine Nachuntersuchung, die immer mit Mehrkosten verbunden ist, nicht auf Sie zukommt.
Was ist die HU, was ist die AU?
Die HU steht für Hauptuntersuchung und ist seit dem 1. Dezember 1951 in Deutschland für Kraftfahrzeuge vorgeschrieben. Mit ihr soll sichergestellt werden, dasskein verkehrsuntaugliches oder nicht vorschriftgemäßes Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt.

Die AU steht für Abgasuntersuchung. Sie ist ein Teil der HU. 2010 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist nun ein Teil der Hauptuntersuchung (HU).

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Oder möchten einen Termin zur HU/AU bei uns vor Ort vereinbaren?

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    *Pflichfelder


    Wann muss wer zur Hauptuntersuchung?

    Fahrzeugart
    Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
    Erste Untersuchung nach
    Folgende Untersuchungen alle
    Krafträder und KFZ der Klassen L3e, L4e, L5e und L7e
    24
    Monaten
    24
    Monate
    PKW
    36
    Monaten
    24
    Monate
    Fahrzeugart
    Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
    Erste Untersuchung nach
    Folgende Untersuchungen alle
    bis 3.500 kg zGG
    36
    Monaten
    24
    Monate
    über 3.500 bis 7.500 zGG
    24
    Monaten
    24 (12 nach 7 Jahren)
    Monate
    über 7.500 kg zGG
    12
    Monaten
    12
    Monate
    Fahrzeugart
    Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
    Erste Untersuchung nach
    Folgende Untersuchungen alle
    ungebremst
    36
    Monaten
    24
    Monate
    bis 750 kg zGG
    36
    Monaten
    24
    Monate
    über 750 bis 3.500 kg zGG
    24
    Monaten
    24
    Monate
    über 3.500 bis 10.000 kg zGG
    12
    Monaten
    12
    Monate
    Fahrzeugart
    Zulässiges Gesamtgewicht (zGG)
    Erste Untersuchung nach
    Folgende Untersuchungen alle
    bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit
    24
    Monaten
    24
    Monate
    bis 3.500 kg zGG
    24
    Monaten
    24
    Monate
    über 3.500 bis 7.500 kg zGG
    12
    Monaten
    12
    Monate

    ¹⁾ auch sog. „Trikes“, sofern als Kraftrad zugelassen 
    ²⁾ allgemein mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen 
    ³⁾ Hauptuntersuchung setzt gültige Prüfung der Flüssiggasanlage voraus 
    ⁴⁾ auch Wohnanhänger 
    ⁵⁾ Auswahl; Gesamtübersicht der Regelungen für Nutzfahrzeuge und Anhänger siehe BGBl Nr. 11 vom 8. März 2006, S. 470, www.bgbl.de

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